Mittwoch, 23. September 2009

Zebrastreifen






Das fand ich gut.



Es gibt auch gute Meldungen. Heute auf S. 20. “Duisburg gewinnt in Gladbach”. Leider nur im Pokal, aber es geht aufwärts.


Das fand ich nicht gut.

Den Kommentar auf der Meinungsseite zu den Überhangmandaten.
Franz Müntefering findet, die Wahlen seien nun nicht mehr so richtig gleich, Jürgen Trittin warnt vor einer „ergaunerten Mehrheit“. So zu tun, als seien diese mit der Erststimme im Wahlkreis errungenen Mandate minderwertig, ist unverschämt. Diese Parlamentarier wurden nach dem Mehrheitswahlrecht von den Stimmbürgern direkt und ganz bewusst gewählt. Wer dieses persönliche Element der Wahl gering achtet und nur die über die Zweitstimmen errungenen Landeslistenmandate für legitim hält, stellt das demokratische Wertesystem geradezu auf den Kopf. Es ist schäbig, eine sich abzeichnende Wahlniederlage auf diese Weise schönreden zu wollen.
Das ist natürlich reiner Blödsinn, und ich nehme an, der Gerd weiß das auch. Keiner behauptet, dass Überhangmandate Mandate zweiter Klasse sind. Es geht ja nicht um die Qualität der Mandate, sondern allein um die Quantität, sprich: Anzahl. Und hier kann man, übrigens in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht, durchaus der Ansicht sein, dass die Überhangmandate auf der Grundlage freier und gleicher Wahlen nicht zu zusätzlichen Mandaten führen dürften. Wir zitieren aus der Prressemitteilung des BverfG zum Grundastzurteil vom 3. Juli 2008 (AZ: 2 BvC 1/07):
Dem Gesetzgeber ist eine angemessene Frist einzuräumen, die
Verfassungswidrigkeit des geltenden Wahlsystems zu beheben. Die
Behebung der Verfassungswidrigkeit dieser Normen betrifft nicht
nur die Unterverteilung von Sitzen bei Listenverbindungen einer
Partei, sondern das gesamte Berechnungssystem der Sitzzuteilung im
Deutschen Bundestag. Der Gesetzgeber hat mehrere Möglichkeiten der
Neuregelung, die jeweils deutliche Auswirkungen auf die geltenden
Regelungen der Sitzzuteilung im Deutschen Bundestag haben. Im
Hinblick darauf, dass der Effekt des negativen Stimmgewichts
untrennbar mit den Überhangmandaten und der Möglichkeit von
Listenverbindungen zusammenhängt, kann eine Neuregelung sowohl
beim Entstehen der Überhangmandate oder bei der Verrechnung von
Direktmandaten mit den Zweitstimmenmandaten oder auch bei der
Möglichkeit von Listenverbindungen ansetzen.
Für diese Erkenntnis braucht man im übrigen nicht einmal die Profis aus Karlsruhe. Auch der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass es gegen die Prinzipien der gleichen Wahl verstöt, wenn alle vier Jahre im Schnitt acht bis zehn zusätzliche Mandate ausgelost werden, bei denen aber praktisch und rechnerisch nur zwei (von fünf) Parteien gewinnen können. Dass die SPD davon jahrelang profitiert hat, und sich erst jetzt – bei schlechteren Gewinnchancen – dagegen beschwert, kann nur zu einem Abzug bei der B-Note führen.




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen