Sonntag, 20. Dezember 2009

Sundae Reggae





Das fand ich gut.

Gerade in rechtlichen Fragen zeigt sich der Tsp. (S. 12) immer wieder kreativ. Zum Beispiel bei der Entdeckung neuer Grundrechte.
In der Abwägung des Gerichts wird klar: Das Gebot der Sonntagsruhe ist historisch und verfassungsrechtlich so fest abgesichert, dass es nicht mit einem Ladenschlussgesetz ausgehebelt werden kann – es handelt sich um ein Grundrecht, das auch dem Schutz der Arbeitnehmer und Familien dient, ein Grundrecht der ganzen Gesellschaft, christlich oder nicht.
Das fänd ich richtig gut.


Da Grundrechte für alle da sind, wäre es doch schön, wenn Herr Matthies nur für einen Adventssonntag erleben würde, wie das ist, wenn alle von ihrem neuen Grundrecht Gebrauch machten:
- kein Gottesdienst
- keine Taxifahrt
- kein Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt
- keine Lindenstraße oder Tatort
- kein Zug nach Nirgendwo
- kein Kino, Theater oder Konzert
- kein Biathlon oder Basketball
- kein Tagesspiegel
- kein Imbiss beim Chinesen
Was würde Herr Matthies tun? Einen Termin bei seinem Anwalt vereinbaren, um die Verfassungsklage aus Art. 2 vorzubereiten? Aber der ist nicht zu erreichen. Ist gerade in Österreich, zum Shoppen.




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